Liebe Schulgemeinde,
ab 3. April endet offiziell die Pflicht (§ 2 Coronabetreuungsverordnung) zum Tragen einer Maske in der Schule.
Wir wünschen uns jedoch, dass alle Schülerinnen und Schüler sowie alle in der Schule tätigen Personen bis auf Weiteres – insbesondere im Angesicht des derzeitigen Infektionsgeschehens - freiwillig an dieser Regelung festhalten.
Die schulischen Testungen werden bis zum 8.4.2022 fortgeführt. Nach den Osterferien wird in Folge dieses Beschlusses das anlasslose Testen nicht wiederaufgenommen.
Viele Grüße
U. Dörnemann und Dr. L. Jonischeit
Liebe Schulgemeinde, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
anbei finden Sie ein Informationsschreiben des Pandemiestabes zur Kinderimpfung in Bochum. Der Bitte um zeitnahe Weiterleitung kommen wir gerne nach. Die Stadt Bochum hat verschiedene Impfangebote für Fünf- bis Elfjährige aufgelegt – darunter Aktionstage an den kommenden Wochenenden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ludger Jonischeit und Ute Dörnemann
Die Stadt Bochum weist auf das neu eingerichtete Impfzentrum im CityPoint hin, dass für alle Personen ab 12 Jahren und älter Impfangebote bereithält.
Da in unserer Schülerschaft noch etliche Personen geimpft werden können, dürfte das sehr interessant sein.
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.
Dr. Ludger Jonischeit & Ute Dörnemann
Die Maskenpflicht am Sitzplatz wird ab morgen, 2. Dezember 2021, wiedereingeführt. Die Maske am Sitzplatz gilt ab sofort auch wieder für Ganztags- und Betreuungsangebote, darüber hinaus für alle sonstigen Zusammenkünfte im Schulbetrieb (Konferenzen, Besprechungen, Gremiensitzungen), sofern ein Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann.
Mit der Wiedereinführung der Maskenpflicht am Sitzplatz bleiben zugleich die behördlichen Anordnungen von Quarantänemaßnahmen auf ein unbedingt erforderliches Maß beschränkt. Sofern nicht außergewöhnliche Umstände (z.B. Ausbrüche oder Auftreten von neuen Virus-Varianten) vorliegen, wird sich die Anordnung von Quarantänen also wieder nur auf die infizierte Person beziehen.
Nur immunisierte oder getestete Personen dürfen an den schulischen Nutzungen in Schulgebäuden teilnehmen. Auch Eltern dürfen die Schulen demnach nur dann betreten, wenn sie immunisiert oder negativ getestet sind und einen entsprechenden Nachweis bei sich führen. Dabei darf der Testnachweis für einen Antigen-Schnelltest höchstens 24 Stunden alt sein, für einen PCR-Test höchstens 48 Stunden (§ 3 Absatz 3 Nummer 5 CoronaBetrVO). Außerdem sind innerhalb von Schulgebäuden grundsätzlich von allen Personen medizinische oder FFP2 Masken zu tragen.
Dr. Ludger Jonischeit & Ute Dörnemann, 1.12.2021
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Lehrkräfte, liebe Eltern,
die Stadt Bochum empfiehlt weiterhin das Tagen von Masken während des Unterrichts und weist auch noch einmal auf die Wichtigkeit der Impfungen hin.
Das Ministerium hat neue Regeln für den Unterricht bekanntgegeben. Diese finden Sie hier auf dem Ministeriumsserver:
Die konkrete Umsetzung an der EKS finden Sie hier: